In jedem Tierarzt steckt auch ein Apotheker / eine
Apothekerin!
Wussten Sie das schon? Im Gegensatz zur Humanmedizin umfasst das Studium der Veterinärmedizin gleichzeitig auch die Ausbildung zum Apotheker / zur Apothekerin für Tierarzneimittel. Aus diesem Grund dürfen wir Arzneimittel nicht nur bei Tieren anwenden, sondern auch herstellen und verkaufen.
Gesetzlich ist dies verankert in der Tierärztlichen Hausapotheken-Verordnung sowie in der Arzneimittelpreis-Verordnung für Tierärzte und Tierärztin, welche die Preisgestaltung für die abgegebenen Medikamente regelt.
Die Möglichkeit, Tierarzneimittel direkt in der Tierarztpraxis zu erwerben, ist in mancher Hinsicht sinnvoll. Sie können auf diese Weise sicher sein, dass für die jeweilige Erkrankung Ihres Tieres ein Mittel abgegeben wird, dass wirksam und für die jeweilige Tierart unschädlich ist. Jeder Tierarzt und jede Tierärztin, aber sicher nicht jede/r Apotheker:in, weiß Bescheid über tierartspezifische Unverträglichkeiten von Arzneimitteln oder die Resistenz von Parasiten oder anderen Erregern gegen bestimmte Mittel.
Ein kleines Beispiel soll dies verdeutlichen: Es kommt immer wieder vor, dass verzweifelte Tierhalter:in uns aufsuchen und über Wurmbefall Ihres Tieres klagen, der trotz mehrmaliger Verabreichung einer Wurmkur aus der Apotheke weiterhin besteht. Auf Nachfragen stellt sich in der Regel heraus, dass es sich um Bandwürmer handelt, der Apotheker / die Apothekerin jedoch ein Medikament gegen Spulwürmer abgegeben hatte. Abgesehen von der Tatsache, dass hier "Lehrgeld" in Form barer Münze gezahlt wurde, ist auch das Tier mit unnötig vielen Medikamenten belastet worden. Also ein gutgemeinter Rat: Wenn es um Tierarzneimittel geht, fragen Sie Ihre/n "Tierarzt:in und Apotheker:in“!