Unsere Leistungen und wie sie abgerechnet werden
Alles hat seinen Preis
Fragen nach dem Preis einer Dienstleistung sind legitim. Auch wir können Ihnen unsere Dienstleistungen nicht kostenlos anbieten - faire und transparente Preise
aber sind für uns selbstverständlich.
Tierarztkosten sind gesetzlich geregelt durch die Gebührenordnung für Tierärzte und Tierärztin sowie die Arzneimittelpreis-Verordnung.
Die Gebührenordnung sieht einen
Rahmen für die Preisgestaltung vom 1-3fachen Satz vor. Wir rechnen seit der Anpassung der Gebühren vom 27.11.2022 nach dem 1,3 fachen Satz der gültigen Gebührenordnung ab.
Für die Behandlung von Notfällen abends und an Wochenend- oder Feiertagen ist laut Gesetzgebung die Anwendung des 2fachen Satzes sowie die Erhebung einer
Notfallpauschale vorgeschrieben.
Auf die Preise von Arzneimitteln hat der Tierarzt / die Tierärztin so gut wie keinen Einfluss, diese werden vom Hersteller und der Arzneimittel-Preisverordnung vorgegegeben.
Wer eine "billige" Tierärztin sucht, ist bei uns sicher nicht an der richtigen Adresse. Aber auch der "billige Jakob" kann sich schnell als "Groschengrab" erweisen, wenn er seinen Patienten über
das notwendige Maß hinaus wieder zur Kontrolle bestellt oder unnötige Behandlungen vornimmt.
Eine Leistung ist dann preiswert, wenn das Ergebnis in angemessenem Verhältnis zu den Kosten steht, und unter diesem Gesichtspunkt brauchen wir in dieser Praxis den Vergleich nicht zu
scheuen.
Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch eine detaillierte Rechnung nach Abschluss jeder Behandlung.
Sie haben bei uns die Möglichkeit, die Behandlung Ihres Vierbeiners bar, mit EC-Karte oder mit Einzugsermächtigung zu bezahlen.
Bei finanziellen Engpässen haben Sie bitte keine Scheu, uns anzusprechen, denn eine notwendige tierärztliche Maßnahme soll nicht an den Kosten scheitern.